ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Nutzungsumfang
Der Vertragspartner/in ist ab Trainingsbeginn berechtigt Shée Body Point während der ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen.
Eine Nichtbenutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kündigung. Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen.
Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar. Bei unberechtigter Weitergabe des Clubausweises an andere Personen werden pro Verstoß 400,-€ Strafgeld erhoben. Ein Verlust des Clubausweises ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust des Clubausweises wird eine Kartengebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
2. Mitgliedsbeiträge
Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet.
Die Buchung zum 01. des Monats/15. des Monats
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 4 Abbuchungen in Zahlungsrückstand, ist SHÉE BODY POINT berechtigt, die bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin ausstehenden Beiträge einzufordern.
3. Beendigung der Mitgliedschaft
Shée Body Point ist jederzeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Der Kunde kann daraus keinen Schadenersatz fordern.
4. Hausordnung
Es gilt die im SHÉE BODY POINT ausgehängte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich SHÉE BODY POINT vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen.
Den Anweisungen des Personals des SHÉE BODY POINT ist immer Folge zu leisten.
5. Pflichten der Mitglieder
Anschriftänderungen – bei Bankeinzug auch Kontoänderungen- sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat das SHÉE BODY POINT die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeanfragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc. ) zu ersetzen.
6. Haftung
Gesundheitsschädigungen des Nutzers aufgrund unsachgemäßen Gebrauch der Geräte/Einrichtungen hat das Studio nicht zu vertreten. Das Mitglied erklärt sporttauglich zu sein. Eine verschuldensabhängige Haftung des Studios ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
7. Nebenabreden/Teilnichtigkeit
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.